Die gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in einem gen. Prüfungsverband bedeutet im Grundsatz wesentliche Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft:
– Die regelmäßige Prüfung schützt Gläubiger und die Mitglieder selbst bestmöglich vor finanziellem Schaden.
– Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch Expertise und das Netzwerk des Verbandes in jeglichem Bereich.

Der Deutsche Interessenverband der Kleingenossenschaften e.V. setzt sich besonders für das genossenschaftliche Wesen und die Verbandsmitglieder ein.