Vermögen der Genossenschaft Von Ingrid|2022-06-09T11:27:05+02:008. Juni 2022|Geno-Begriffe, Gründen|0 Kommentare Das Gesellschaftsvermögen ist das eigene Vermögen der Genossenschaft als juristische Person. Mitglieder haben nur einen Auszahlungsanspruch auf ihren Geschäftsanteil und nicht auf die Rücklagen und das Vermögen der Genossenschaft selbst. Share This Story, Choose Your Platform! FacebookXRedditLinkedInWhatsAppTelegramTumblrPinterestVkXingE-Mail Über den Autor: Ingrid Hinterlasse einen Kommentar Antworten abbrechenKommentar Meinen Namen, E-Mail und Website in diesem Browser speichern, bis ich wieder kommentiere. Δ
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