Beim DIVK können folgende Unternehmen Mitglied werden:
- Genossenschaften
- Vorgenossenschaften (Genossenschaften in Gründung)
- Unternehmen, die mehrheitlich (>50 %) Tochtergesellschaften von Genossenschaften sind
- Unternehmen, die dem Genossenschaftswesen dienen
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