Die Gründung einer Genossenschaft sollte möglichst in Zusammenarbeit mit uns als genossenschaftlichen Prüfverband oder einem unserer zertifizierten Gründungsberatern erfolgen. Es bedarf mindestens dreier natürlicher und/oder juristischer Personen, die eine schriftliche Satzung festlegen und zeichnen. Weiterhin ist ein Businesskonzept und -plan in Worten und Zahlen zu erstellen. Die Gründung der Genossenschaft mit Zeichnung der Satzung erfolgt jedoch erst nach erfolgter Prüfung durch uns als Verband und der anschließenden Eintragung ins Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes rechtskräftig als eingetragene Genossenschaft.