Zweck und Ziel ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft oder sozialen oder kulturellen Belange der Genossenschaftsmitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Unter Erwerb wird die Erwerbstätigkeit der Mitglieder verstanden und unter Wirtschaft die private Hauswirtschaft der Mitglieder.
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