Genossenschaft2022-06-09T11:14:01+02:00

Genossenschaft

die flexible und perfekte Rechts- und Unternehmensform.

Genossenschaft

die flexible und perfekte Rechts- und Unternehmensform.

Genossenschaft als Rechtsform

Die Rechtsform Genossenschaft steht für Nachhaltigkeit, Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Genossenschaften bieten nahezu grenzenlose und vielfältige Möglichkeiten, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu gestalten.

Drei Personen können bereits gemeinsam eine Genossenschaft gründen und die Vorteile dieser Rechtsform nutzen. Dadurch eignet sich die Rechtsform besonders für die Zusammenarbeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern. Ein besonderer Vorteil liegt in der Gestaltung von Unternehmensnachfolgen im Mittelstand.

Genossenschaften genießen aufgrund ihres demokratischen Charakters, solidarischen Werten und krisensicheren Ruf in Wirtschaft und Gesellschaft ein hohes Ansehen. Genossenschaften sind in unzähligen, diversen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft (z.B. Wohn- und Immobilienwirtschaft, Handel und Handwerks, Dienstleistungssektor, Landwirtschaft, Versorgungs- und Energiewirtschaft, Kreditwirtschaft und Gesundheitswesen) vertreten und begegnen sie uns allen im Alltag.

Statistisch ist bereits jeder vierte Deutsche Mitglied einer Genossenschaft. Weltweit sind bereits über 700 Millionen Menschen in Genossenschaften organisiert. Weiterhin ist die Genossenschaftsidee nach deutschem Vorbild von der UNESCO-Kommission als Immateriellen Weltkulturerbe anerkannt.

Was ist eine Genossenschaft

Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen sind die Urväter der Genossenschaft und legten bereits vor über 160 Jahren unabhängig voneinander mit der Gründung der ersten Genossenschaften den entscheidenden Grundstein für die Rechtsform Genossenschaft. Das Modell der Bündelung und Organisation von gemeinsamen Interessen, nach dem Ansatz, was einer nicht schafft, schaffen viele gemeinsam, bewährt sich bis heute.

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, bei denen der Profit bzw. die Gewinnmaximierung im Vordergrund steht, steht bei Genossenschaften die Förderung der Genossenschaftsmitglieder als Zweck im Fokus. Die Förderung des Erwerbs, ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ist die Kernaufgabe einer Genossenschaft.

Wie funktioniert Genossenschaft

Die Basis jeder Genossenschaft sind die zu fördernden Mitglieder. Diese nehmen ihre Rechte in der Generalversammlung wahr, in welcher jedes Genossenschaftsmitglied grundsätzlich eine Stimme, und zwar unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es gezeichnet hat.

Die Generalversammlung wählt den Aufsichtsrat, der mindestens aus drei Personen besteht. Bei Genossenschaften mit maximal 20 Mitgliedern kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden. Der Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert dann wiederum den Vorstand, der bis maximal 20 Mitgliedern aus einer Person und danach aus mindestens zwei Personen bestehen muss.

Der Vorstand leitet die Geschäfte der Genossenschaft und kümmert sich um die Förderung der Mitglieder. Er stellt Mitarbeiter ein, welche sich in Abstimmung mit dem Vorstand für eine reibungslose operative Geschäftstätigkeit sowie für die Mitgliederverwaltung zuständig.

Jetzt Gründen!

Vereinbare jetzt ein Termin für ein Erstgespräch

Vorteile einer Genossenschaft:

1. Förderzweck der Mitgliederförderung2022-06-08T21:44:59+02:00

Bei der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG), steht abweichend von Kapitalgesellschaften, die Förderung der Mitglieder als einziger Zweck im Vordergrund. Die Mitglieder der Genossenschaft müssen bestmöglich und vornehmlich natural gefördert werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist kein genossenschaftlicher Förderzweck.

2. Flexibilität2022-06-08T21:49:18+02:00

Bereits drei Personen können eine Genossenschaft gründen. Beitritt und Austritt aus einer Genossenschaft sind ohne notarielle Mitwirkung und/oder Unternehmensbewertung möglich.

3. Selbsthilfe2022-06-08T22:01:43+02:00

Die Mitglieder helfen sich über die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft mittels der naturalen Förderung selbst.

4. Selbstverwaltung2022-06-08T22:01:55+02:00

Die Mitgliederliste führt die Genossenschaft selbstständig und eigenverantwortlich im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen, wo dieses durch das Handelsregister erfolgt.

5. Selbstverantwortung2022-06-08T21:53:25+02:00

Die Mitglieder sind eigenverantwortlich für die Existenz und den Erhalt der eingetragenen Genossenschaft. Für die Gründung bringen die Mitglieder gemeinsam das erforderliche Kapital auf und dieses haftet gegenüber den Gläubigern, ohne das die Mitglieder selbst darüber hinaus haften, wenn es durch die Satzung so geregelt ist.

6. Demokratieprinzip2022-06-08T21:55:28+02:00

Ein Mitglied hat grundsätzlich – unabhängig von der Höhe der jeweiligen Kapitalbeteiligung – nur eine Stimme. Es handelt sich somit um eine basisdemokratische Unternehmensform.

7. Identitätsprinzip2022-06-08T22:01:28+02:00

Ein weiteres Merkmal der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist, dass die jeweiligen Mitglieder gleichzeitig Eigentümer und Kund zugleich sind. Weiterhin sind die Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) mit Ausnahme des Bevollmächtigen d. Generalversammlung (bis 20 Mitglieder) zwingend Mitglieder der Genossenschaft.

8. Genossenschaftlicher Prüfverband2022-06-08T21:59:14+02:00

Die gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in einem gen. Prüfungsverband bedeutet im Grundsatz wesentliche Vorteile für die Mitgliedsgenossenschaft:
– Die regelmäßige Prüfung schützt Gläubiger und die Mitglieder selbst bestmöglich vor finanziellem Schaden.
– Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch Expertise und das Netzwerk des Verbandes in jeglichem Bereich.

Der Deutsche Interessenverband der Kleingenossenschaften e.V. setzt sich besonders für das genossenschaftliche Wesen und die Verbandsmitglieder ein.

Genossenschaftsbegriffe einfach erklärt:

Genossenschafts- begriffe einfach erklärt:

Eigenkapital2022-06-08T22:33:09+02:00

Das benötigte Eigenkapital einer Genossenschaft richtet sich nur nach betriebswirtschaftlichen Punkten. Einen Mindestbetrag schreibt das Gesetz nicht vor. Jedes Mitglied zeichnet einen oder mehrere Geschäftsanteile, deren Wert in der Satzung festgelegt wird. Es kann eine Mindestanzahl und Maximalzahl von Geschäftsanteilen bestimmt werden. Weiterhin kann die Zahlung eines Agios beschlossen werden.

Firma2022-06-08T22:24:00+02:00

Die Firma (Name) einer eingetragenen Genossenschaft muss als Endung die Abkürzung „eG“ oder Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft“ enthalten. Unter umständen ist es ratsam, die Zulässigkeit der Firma im Vorfeld mit der zuständigen IHK oder HWK abzuklären. Eine unzulässige Firma stellt ein Eintragungshindernis dar.

Gründung2022-06-08T22:11:13+02:00

Die Gründung einer Genossenschaft sollte möglichst in Zusammenarbeit mit uns als genossenschaftlichen Prüfverband oder einem unserer zertifizierten Gründungsberatern erfolgen. Es bedarf mindestens dreier natürlicher und/oder juristischer Personen, die eine schriftliche Satzung festlegen und zeichnen. Weiterhin ist ein Businesskonzept und -plan in Worten und Zahlen zu erstellen. Die Gründung der Genossenschaft mit Zeichnung der Satzung erfolgt jedoch erst nach erfolgter Prüfung durch uns als Verband und der anschließenden Eintragung ins Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes rechtskräftig als eingetragene Genossenschaft.

Haftung2022-06-09T11:26:48+02:00

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person, die nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Mitglieder haften nur mit Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, die Teil des „haftenden Eigenkapitals“ der Genossenschaft sind. Eine weitergehende Haftung kann und sollte in der Satzung ausgeschlossen werden.

Organe2022-06-09T11:27:22+02:00

Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.

Aufsichtsrat
Soweit ein Aufsichtsrat besteht (fakultativ, bei kleineren Genossenschaften übernimmt diese Aufgabe die Generalversammlung), überwacht dieser die Tätigkeit des Vorstandes.

Vertreterversammlung
Wir erst ab 1500 Mitgliedern gewählt und übernimmt die Aufgaben der Generalversammlung.

Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die oberstes Willensbildung der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. In der Satzung ist festzulegen, ob die GV oder der AR den Vorstand bestellt.

Rechtsfähigkeit2022-06-09T11:26:33+02:00

Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister erlang eine Genossenschaft als juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten die Rechtsfähigkeit.

Stimmrecht2022-06-09T11:26:18+02:00

Jedes Mitglied hat bei der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, grundsätzlich unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung, nur eine Stimme.

Es kann ein Mehrstimmrecht von maximal 3 Stimmen, mit Satzungsfestlegung, vergeben werden sowie maximal 2 Mitglieder vertreten werden.

Vermögen der Genossenschaft2022-06-09T11:27:05+02:00

Das Gesellschaftsvermögen ist das eigene Vermögen der Genossenschaft als juristische Person. Mitglieder haben nur einen Auszahlungsanspruch auf ihren Geschäftsanteil und nicht auf die Rücklagen und das Vermögen der Genossenschaft selbst.

Zweck und Ziel2022-06-09T11:24:36+02:00

Zweck und Ziel ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft oder sozialen oder kulturellen Belange der Genossenschaftsmitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Unter Erwerb wird die Erwerbstätigkeit der Mitglieder verstanden und unter Wirtschaft die private Hauswirtschaft der Mitglieder.

Deutscher Interessenverband der Kleingenossenschaften

Der Verband der Genossenschaften …

Newsletter – Anmeldung

Melde dich jetzt bei unserem Newsletter an und verpasse keine wichtige Nachricht!

Nach oben