Häufige Fragen:
Die Kosten der Gründungsprüfung richten sich nach der Art und Umfang der Gründung. Hier haben wir eine transparente Leistungsübersicht erstellt, welche ihr einfach über das Kontaktformular anfragen könnt.
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Wenn du Steuerberater, Rechtsanwalt und/oder ein nachweisliches Fachwissen über Genossenschaften hast, ist es möglich ein Zertifizierter Gründungsberater beim DIVK zu werden. Hierfür bieten wir ein entsprechendes Ausbildungsprogramm an, um die erforderliche Zertifizierung zu erhalten.
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Wenn alle Unterlagen vollständig und vollzählig eingereicht sowie Rückfragen nicht erforderlich sind, dauert die Erstellung einer gutachterlichen Äußerung in der Regel 14 Tage.
Die Gebühren für die jährlichen genossenschaftlichen Pflichtprüfungen haben wir in einer Beitragsordnung festgelegt.
Für eine vereinfachte Pflichtprüfung ist die jährliche Prüfungsgebühr auf 1.250,- EURO festgelegt.
Die Höhe des Jahresbeitrages ist zur Zeit auf 150,- EURO jährlich festgelegt.
Beim DIVK können folgende Unternehmen Mitglied werden:
- Genossenschaften
- Vorgenossenschaften (Genossenschaften in Gründung)
- Unternehmen, die mehrheitlich (>50 %) Tochtergesellschaften von Genossenschaften sind
- Unternehmen, die dem Genossenschaftswesen dienen
Grundsätzlich nehmen wir keine Anträge auf eine Zweitmitgliedschaft an. Wir machen jedoch in begründeten Fällen ausnahmen.
Schreibt uns über das Kontaktformular eine Nachricht.
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Unsere Anschrift
Peiner-Landstraße 217
31135 Hildesheim
Support E-Mail
support@divk.de
Support – Nummer
05121 – 1741686
Support – Zeit
Mo bis Fr
9:00 – 12:00 Uhr
Deutscher Interessenverband der Kleingenossenschaften
Der Verband der Genossenschaften …
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