Kontakt2023-09-11T11:45:38+02:00

Dein Kontakt zu uns …

In der FAQ findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Solltest du Fragen haben, schau bitte erst in der FAQ nach.

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Unsere Anschrift

Peiner-Landstraße 217
31135 Hildesheim

Support E-Mail

support@divk.de

Support – Nummer 

05121 – 1741686

Support – Zeit

Mo bis Fr
9:00 – 12:00 Uhr

Häufige Fragen:

Wieviel kostet eine Gründungsprüfung?2022-06-09T11:25:19+02:00

Die Kosten der Gründungsprüfung richten sich nach der Art und Umfang der Gründung. Hier haben wir eine transparente Leistungsübersicht erstellt, welche ihr einfach über das Kontaktformular anfragen könnt.

Hier geht’s zum Kontaktformular

Wie werde ich Gründungsberater beim DIVK?2022-06-06T11:32:39+02:00

Wenn du Steuerberater, Rechtsanwalt und/oder ein nachweisliches Fachwissen über Genossenschaften hast, ist es möglich ein Zertifizierter Gründungsberater beim DIVK zu werden. Hierfür bieten wir ein entsprechendes Ausbildungsprogramm an, um die erforderliche Zertifizierung zu erhalten.

Hier geht’s zum Kontaktformular

 

Wie lange dauert die Gründungsprüfung?2022-06-09T11:24:59+02:00

Wenn alle Unterlagen vollständig und vollzählig eingereicht sowie Rückfragen nicht erforderlich sind, dauert die Erstellung einer gutachterlichen Äußerung in der Regel 14 Tage.

Wie hoch sind die jährlichen Prüfungskosten?2022-06-09T11:24:09+02:00

Die Gebühren für die jährlichen genossenschaftlichen Pflichtprüfungen haben wir in einer Beitragsordnung festgelegt.

Für eine vereinfachte Pflichtprüfung ist die jährliche Prüfungsgebühr auf 1.250,- EURO festgelegt.

Wie hoch ist der Jahresbeitrag?2022-06-09T11:25:46+02:00

Die Höhe des Jahresbeitrages ist zur Zeit auf 150,- EURO jährlich festgelegt.

Wer kann Mitglied beim DIVK werden?2022-06-06T10:28:51+02:00

Beim DIVK können folgende Unternehmen Mitglied werden:

  • Genossenschaften
  • Vorgenossenschaften (Genossenschaften in Gründung)
  • Unternehmen, die mehrheitlich (>50 %) Tochtergesellschaften von Genossenschaften sind
  • Unternehmen, die dem Genossenschaftswesen dienen
Ist eine Zweitmitgliedschaft beim DIVK möglich?2022-06-06T11:31:15+02:00

Grundsätzlich nehmen wir keine Anträge auf eine Zweitmitgliedschaft an. Wir machen jedoch in begründeten Fällen ausnahmen.

Schreibt uns über das Kontaktformular eine Nachricht.

Hier geht’s zum Kontaktformular

Deutscher Interessenverband der Kleingenossenschaften

Der Verband der Genossenschaften …

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