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FAQ – Häufige Fragen:
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person, die nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Mitglieder haften nur mit Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, die Teil des „haftenden Eigenkapitals“ der Genossenschaft sind. Eine weitergehende Haftung kann und sollte in der Satzung ausgeschlossen werden.
Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.
Aufsichtsrat
Soweit ein Aufsichtsrat besteht (fakultativ, bei kleineren Genossenschaften übernimmt diese Aufgabe die Generalversammlung), überwacht dieser die Tätigkeit des Vorstandes.
Vertreterversammlung
Wir erst ab 1500 Mitgliedern gewählt und übernimmt die Aufgaben der Generalversammlung.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die oberstes Willensbildung der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. In der Satzung ist festzulegen, ob die GV oder der AR den Vorstand bestellt.
Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister erlang eine Genossenschaft als juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten die Rechtsfähigkeit.
Jedes Mitglied hat bei der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, grundsätzlich unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung, nur eine Stimme.
Es kann ein Mehrstimmrecht von maximal 3 Stimmen, mit Satzungsfestlegung, vergeben werden sowie maximal 2 Mitglieder vertreten werden.
Das Gesellschaftsvermögen ist das eigene Vermögen der Genossenschaft als juristische Person. Mitglieder haben nur einen Auszahlungsanspruch auf ihren Geschäftsanteil und nicht auf die Rücklagen und das Vermögen der Genossenschaft selbst.
Die Höhe des Jahresbeitrages ist zur Zeit auf 150,- EURO jährlich festgelegt.
Die Gebühren für die jährlichen genossenschaftlichen Pflichtprüfungen haben wir in einer Beitragsordnung festgelegt.
Für eine vereinfachte Pflichtprüfung ist die jährliche Prüfungsgebühr auf 1.250,- EURO festgelegt.
Wenn alle Unterlagen vollständig und vollzählig eingereicht sowie Rückfragen nicht erforderlich sind, dauert die Erstellung einer gutachterlichen Äußerung in der Regel 14 Tage.
Die Kosten der Gründungsprüfung richten sich nach der Art und Umfang der Gründung. Hier haben wir eine transparente Leistungsübersicht erstellt, welche ihr einfach über das Kontaktformular anfragen könnt.
Hier geht’s zum Kontaktformular
Zweck und Ziel ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft oder sozialen oder kulturellen Belange der Genossenschaftsmitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Unter Erwerb wird die Erwerbstätigkeit der Mitglieder verstanden und unter Wirtschaft die private Hauswirtschaft der Mitglieder.
Deutscher Interessenverband der Kleingenossenschaften
Der Verband der Genossenschaften …
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