Bei der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG), steht abweichend von Kapitalgesellschaften, die Förderung der Mitglieder als einziger Zweck im Vordergrund. Die Mitglieder der Genossenschaft müssen bestmöglich und vornehmlich natural gefördert werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist kein genossenschaftlicher Förderzweck.
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