Ein weiteres Merkmal der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist, dass die jeweiligen Mitglieder gleichzeitig Eigentümer und Kund zugleich sind. Weiterhin sind die Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) mit Ausnahme des Bevollmächtigen d. Generalversammlung (bis 20 Mitglieder) zwingend Mitglieder der Genossenschaft.
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