Beim DIVK können folgende Unternehmen Mitglied werden:

  • Genossenschaften
  • Vorgenossenschaften (Genossenschaften in Gründung)
  • Unternehmen, die mehrheitlich (>50 %) Tochtergesellschaften von Genossenschaften sind
  • Unternehmen, die dem Genossenschaftswesen dienen