Das benötigte Eigenkapital einer Genossenschaft richtet sich nur nach betriebswirtschaftlichen Punkten. Einen Mindestbetrag schreibt das Gesetz nicht vor. Jedes Mitglied zeichnet einen oder mehrere Geschäftsanteile, deren Wert in der Satzung festgelegt wird. Es kann eine Mindestanzahl und Maximalzahl von Geschäftsanteilen bestimmt werden. Weiterhin kann die Zahlung eines Agios beschlossen werden.