Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine juristische Person, die nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Mitglieder haften nur mit Einzahlungen auf die Geschäftsanteile, die Teil des „haftenden Eigenkapitals“ der Genossenschaft sind. Eine weitergehende Haftung kann und sollte in der Satzung ausgeschlossen werden.