Die Firma (Name) einer eingetragenen Genossenschaft muss als Endung die Abkürzung „eG“ oder Bezeichnung „eingetragene Genossenschaft“ enthalten. Unter umständen ist es ratsam, die Zulässigkeit der Firma im Vorfeld mit der zuständigen IHK oder HWK abzuklären. Eine unzulässige Firma stellt ein Eintragungshindernis dar.