Vorstand
Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung.

Aufsichtsrat
Soweit ein Aufsichtsrat besteht (fakultativ, bei kleineren Genossenschaften übernimmt diese Aufgabe die Generalversammlung), überwacht dieser die Tätigkeit des Vorstandes.

Vertreterversammlung
Wir erst ab 1500 Mitgliedern gewählt und übernimmt die Aufgaben der Generalversammlung.

Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die oberstes Willensbildung der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. In der Satzung ist festzulegen, ob die GV oder der AR den Vorstand bestellt.